Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen pixelklan Reklamebüro
1. Leistungsinhalte
1.) Für die von pixelklan zu erbringende Leistung gilt die im Angebot bzw. die in der Auftragsbestätigung beschriebene Aufgabenstellung und -durchführung als vereinbart. Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.) Nach Ausführung des Auftrages werden dem Auftraggeber alle Ergebnisse sowie Empfehlungen mündlich und/oder schriftlich präsentiert. Eine umfassende schriftliche Berichterstattung zur Information Dritter muß separat in Auftrag gegeben werden.
2. Unterstützung durch den Auftraggeber
1.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, pixelklan bei der Erfüllung der definierten Aufgaben zu unterstützen, indem erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden.
2.) Insbesondere über wesentliche Änderungen, Behinderungen oder Annullierungen von Aufgabenstellungen im Rahmen des Auftrages wird er pixelklan unverzüglich informieren. Werden festterminierte Beratunggstage nicht rechtzeitig vorher (3 Tage) abgesagt, ist der volle Beratungstag vom Auftraggeber zu zahlen.
3.) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, insbesondere bzgl. des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Lebensmittelrechts, obliegt dem Auftraggeber. pixelklan bemüht sich jedoch, auf eine eventuelle Unzulässigkeit der Werbemaßnahme hinzuweisen, sofern sie bei der Vorbereitung positive Kenntnis erlangt.
4.) Er benennt die Ansprechpartner für pixelklan im eigenen Hause und sorgt dafür, daß die benannten Mitarbeiter in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.
3. Pflichten von pixelklan
1.) pixelklan ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Nach Beendigung des Auftrags werden alle überlassenen Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben.
2.) Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.
4. Auftragsdurchführung
1.) pixelklan informiert den Auftraggeber jederzeit auf Wunsch über den Stand der Auftragsdurchführung.
2.) pixelklan entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Sie kann sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, sachverständiger Unterauftragsnehmer bedienen.
3.) pixelklan stellt sicher, daß der Auftraggeber in dem von ihm gewünschten Umfang alle auf ihn übertragbaren Rechte an den von pixelklan erstellten Werbemitteln erhält.
4.) Alle von pixelklan erstellten Ausarbeitungen und Empfehlungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie bleiben Eigentum der Agentur. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung des Werkes ist nur mit Einverständnis von pixelklan als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Entwurfsarbeiten ist allein pixelklan vorbehalten.
5. Haftung
1.) Die Haftung von pixelklan und ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
2.) Mit Genehmigung der Werbemittel durch den Auftraggeber wird pixelklan von allen rechtlichen Ansprüchen freigestellt, die sich aus der Einschaltung und Nutzung der Werbemittel ergeben könnten.
6. Honorar und Auslagenersatz
1.) Für die Leistungen von pixelklan werden die vertraglich geregelte Vergütung und ein Auslagenersatz fällig. Alle genannten Euro-Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.) pixelklan ist berechtigt, monatliche Abschlagrechnungen zu stellen. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
3.) Für Arbeiten, die im Auftrag des Auftraggebers begonnen wurden, dann aber aus Gründen, die pixelklan nicht zu vertreten hat, Briefing-Änderungen erfahren bzw. storniert werden, erhält pixelklan den bis zum Änderungs- bzw. Stornierungszeitpunkt entstandenen Aufwand auf der Basis der jeweils gültigen Agentur-Stundensätze erstattet.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen die Ansprüche von pixelklan kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
8. Treuepflicht
Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Ver-halten. Der Auftraggeber zahlt an pixelklan eine Vertragsstrafe von 10.000,-- Euro, wenn er während der Laufzeit des Vertrages und der nachfolgenden 12 Monate einen Mitarbeiter von pixelklan einstellt oder direkt oder indirekt für sich oder einen mit ihm verbundenen Dritten tätig werden läßt.
9. Vertragsdauer, Kündigung
1.) Der Vertrag endet, wenn pixelklan seine Leistung erfüllt hat, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
2.) Der Vertrag kann – soweit nicht anders geregelt – von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Rechtliche Rahmenbedingungen
1.) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2.) Erfüllungsort ist Hohen-Neuendorf, und oder dem Kreis oder der Stadt zugehörigem und zuständigem Gericht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlaß des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Hohen-Neuendorf, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4.) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. In diesem Falle sind beide Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen oder auszufüllen, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Hohen-Neuendorf OTB, 11.September 2007
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